Die schweizerische Vorsorge besteht aus drei Säulen:
Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. (Quelle: Website BVS)
Die ersten Pensionskassen wurden bereits vor über hundert Jahren gegründet, zuerst in der Maschinenindustrie. Von diesem Vorsorgeschutz profitierten ausschliesslich Arbeitnehmende, deren Arbeitgebende über eine Pensionskasse verfügten. Im Gegensatz zu heute war der Beitritt freiwillig. Dieser erfolgte nur, wenn es dem Willen des Arbeitgebers entsprach. Gar kein Schutz stand den Nichterwerbstätigen zur Verfügung. Sie waren bezüglich Vorsorge ganz auf sich allein gestellt. Die AHV wurde erst viel später (1948) gegründet.
1972 wurde die berufliche Vorsorge in die Verfassung aufgenommen. Dort stellt sie die 2. Säule im Dreisäulenkonzept dar und ist als Ergänzung zur 1. Säule definiert. Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ausgearbeitet und am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber baute auf den bereits bestehenden Pensionskassenstrukturen auf, führte aber neu eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge ein. Darunter wird das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verstanden. Das BVG definiert Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität. Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, auch über das vom Gesetz geforderte Minimum hinauszugehen. Es handelt sich dann dabei um überobligatorische Leistungen. Die Frage nach der geeigneten Organisation, der Gestaltung und auch der Finanzierung dieser Leistungen im Obligatorium wie im Überobligatorium überlässt das Gesetz grundsätzlich den Vorsorgeeinrichtungen. (Quelle: Website BVS)
Informationen über das gesamte schweizerische 3 Säulen-Vorsorgesystem geben beispielsweise:
Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung
Schweizerischer Pensionskassenverband
Vorsorgeforum
Unterstützung für Budgetplanung bei Pensionierten
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Verein unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen
Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Angaben zur persönlichen beruflichen Vorsorge und Berechnung der versicherten Leistungen bei der PKSC
Staatliche Aufsichtsbehörden für Vorsorgeeinrichtungen mit Domizil in der Ostschweiz.
Vereinigung der schweizerischen Pensionskassen-Expertinnen und -Experten
Nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge mit Hauptzweck Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall
Kontaktstelle zum Sicherheitsfonds
SFV – Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG
Kann die berufliche Vorsorge von Personen mit mehreren Arbeitgebenden führen.
Auffangstelle für Freizügigkeitsleistungen, für welche die austretende Person keine neue Zahlstelle mitteilte.
Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge