Kontakt
Pensionskasse Stadt Chur
c/o Diventa AG
Comercialstrasse 23
7000 Chur
pensionskasse-chur@diventa.ch
081 552 02 81
Barauszahlung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei Wegzug ins Ausland
Bei Fragen über die Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder dem Wegzug ins Ausland gibt Ihnen die Geschäftsstelle der PKSC (Telefon 081 552 02 81) gerne Auskunft.
Das Formular “Gesuch für Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit” bzw. “Gesuch für Barauszahlung bei Wegzug ins Ausland” kann bei der Geschäftsstelle der PKSC angefordert werden. Es ist vollständig ergänzt und unterzeichnet sowie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen – bei Verheirateten inklusive der notariellen Beglaubigung der Unterschrift des Ehegatten – einzureichen an:
Pensionskasse Stadt Chur, c/o Diventa AG, Comercialstrasse 23, 7000 Chur
Unterschriften
Unverheiratete Personen haben einen Nachweis des Zivilstands zu erbringen (z.B. Kopie aus Familienbüchlein oder Bescheinigung des Zivilstands durch ein Zivilstandesamt).
Bei Verheirateten oder bei Personen in eingetragener Partnerschaft nach PartG muss die Unterschrift des Ehegatten bzw. der Partnerin oder des Partners notariell beglaubigt werden (durch einen Notar oder ein Grundbuchamt; in Gemeinden ohne Grundbuchamt kann meist auch der Gemeindeschreiber die Unterschrift beglaubigen – die Geschäftsstelle PKSC kann keine notariellen Beglaubigungen vornehmen).