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Gesundheitsprüfung bei Eintritt

Dieser Fragebogen betrifft nur Versicherte, auf deren Versicherungsausweis die Anmerkung “PROVISORISCH” (fehlende Gesundheitsdeklaration) steht. Dann wurde der Fragebogen “Gesundheitsprüfung”, welcher mit der Mitteilung über den Eintritt in die PKSC zugestellten wurde, noch nicht ergänzt zurückgesendet. Die definitive Aufnahme in die PKSC erfolgt frühestens nach Rücksendung des Fragebogens “Gesundheitsprüfung bei Eintritt” und wird mit der Zustellung des ersten definitiven Versicherungsausweises bestätigt; bis dahin sind in der Regel nur Risikoleistungen nach BVG-Obligatorium (BVG-Minimum) versichert.

 

Die ergänzte und unterzeichnete “Gesundheitsprüfung bei Eintritt” kann entweder per Post oder auch eingescannt und als PDF per E-Mail an die PKSC zugestellt werden.