Kapitalabfindung bei Altersrücktritt (Pensionierung)

Antrag für Kapitalabfindung bei Altersrücktritt/Pensionierung

 

Die Höhe der Kapitalabfindung sollte nur entweder in Prozenten der Altersleistung oder in einem Frankenbetrag angeben werden, jedoch nicht beides.

 

Der vollständig ergänzte und unterzeichnete Antrag ist einzureichen an:
Pensionskasse Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur

 

Nach Eintreffen des Antrags auf Kapitalabfindung bei der PKSC bestätigt diese umgehend der versicherten Person die beantragte Kapitalabfindung (Zustellung des Antrags mit A- oder B-Post bzw. interner Post reicht).

 

Wichtig: Der Antrag auf Kapitalabfindung ist mindestens drei Monate vor dem Altersrücktritt/der Pensionierung einzureichen; er kann aber auch früher, beispielsweise ein Jahr oder mehr vor der Pensionierung, eingereicht werden. Ab drei Monate vor der Pensionierung kann ein eingereichter Antrag auf Kapitalabfindung weder widerrufen noch abgeändert werden.

 

Weiteres Vorgehen: Bei eingereichtem Antrag auf Kapitalabfindung werden Sie rund zwei Monate vor dem Pensionierungstermin mit einer Anfrage nach dem Auszahlungskonto angeschrieben.

 

Die Auszahlung einer Kapitalabfindung erfolgt immer im Zeitpunkt der Pensionierung, also am ersten (Bankwerk-)Tag nach dem Altersrücktritt. Der Auszahlungstermin kann weder aufgeschoben werden noch ist eine Auszahlung in zwei Teilbeträgen möglich (z.B. eine Aufteilung der Auszahlung auf zwei Kalenderjahre).

 

Auf eine Kapitalabfindung wird eine einmalige Sondersteuer im Zeitpunkt der Auszahlung fällig.
Rechner für Berechnung der Kapitalauszahlungs-Steuer (von der GKB bereitgestellt)