Formular Begehren für Vorbezug/Verpfändung für Wohneigentum inkl. Merkblatt
Das vollständig ergänzte und unterzeichnete Begehren ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen sowie – bei Verheirateten – der notariellen Beglaubigung der Unterschrift des Ehegatten einzureichen an:
Pensionskasse Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur
Unverheiratete Personen haben einen Nachweis des Zivilstands zu erbringen (z.B. Kopie aus Familienbüchlein oder Bescheinigung des Zivilstands durch ein Zivilstandesamt).
Bei Verheirateten oder bei Personen in eingetragener Partnerschaft nach PartG muss die Unterschrift des Ehegatten bzw. der Partnerin oder des Partners notariell beglaubigt werden (durch einen Notar oder ein Grundbuchamt; in Gemeinden ohne Grundbuchamt kann meist auch der Gemeindeschreiber die Unterschrift beglaubigen – die Geschäftsstelle PKSC kann keine notarielle Beglaubigungen vornehmen).
Mit der Unterzeichnung dieses Begehrens wird bestätigt, über die Auswirkungen des Vorbezugs/der Verpfändung auf die Vorsorgeleistungen und die steuerlichen Folgen informiert worden zu sein (gemäss Merkblatt im Anhang zum Begehren).