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Berufliche Vorsorge

Schweizerisches Vorsorgesystem

Die schweizerische Vorsorge besteht aus drei Säulen:

  • Die erste Säule, die AHV, soll einen angemessenen Existenzbedarf abdecken.
  • Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, dient für die Fortführung des gewohnten Lebensstandards.
  • Die dritte Säule, die freiwillige Vorsorge, ergänzt die beiden ersten Säulen. Sie bietet die Möglichkeit für eine zusätzliche, freiwillige und individuelle Vorsorge.

 

Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. (Quelle: Website BVS)

 

Ursprung und Charakter der zweiten Säule

Die ersten Pensionskassen wurden bereits vor über hundert Jahren gegründet, zuerst in der Maschinenindustrie. Von diesem Vorsorgeschutz profitierten ausschliesslich Arbeitnehmende, deren Arbeitgebende über eine Pensionskasse verfügten. Im Gegensatz zu heute war der Beitritt freiwillig. Dieser erfolgte nur, wenn es dem Willen des Arbeitgebers entsprach. Gar kein Schutz stand den Nichterwerbstätigen zur Verfügung. Sie waren bezüglich Vorsorge ganz auf sich allein gestellt. Die AHV wurde erst viel später (1948) gegründet.

 

1972 wurde die berufliche Vorsorge in die Verfassung aufgenommen. Dort stellt sie die 2. Säule im Dreisäulenkonzept dar und ist als Ergänzung zur 1. Säule definiert. Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ausgearbeitet und am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber baute auf den bereits bestehenden Pensionskassenstrukturen auf, führte aber neu eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge ein. Darunter wird das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verstanden. Das BVG definiert Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität. Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, auch über das vom Gesetz geforderte Minimum hinauszugehen. Es handelt sich dann dabei um überobligatorische Leistungen. Die Frage nach der geeigneten Organisation, der Gestaltung und auch der Finanzierung dieser Leistungen im Obligatorium wie im Überobligatorium überlässt das Gesetz grundsätzlich den Vorsorgeeinrichtungen. (Quelle: Website BVS)

 

Allgemeine Informationen über die berufliche Vorsorge

Informationen über das gesamte schweizerische 3 Säulen-Vorsorgesystem geben beispielsweise:

Links

  AHV/IV/EO-MSE Institution

Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung

 

  ASIP

Schweizerischer Pensionskassenverband

 

  Berufliche Vorsorge der Schweiz

Vorsorgeforum

 

  Budgetplanung

Unterstützung für Budgetplanung bei Pensionierten

 

  Bundesamt Vorsorge der Schweiz

 

  BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

 

  BVG – Auskünfte

Verein unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen

 

  BVV1

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen

 

  BVV2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

 

  BVV3

Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen

 

  FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

 

  FZV

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

 

  Online-PK-Zugiff

Angaben zur persönlichen beruflichen Vorsorge und Berechnung der versicherten Leistungen bei der PKSC

 

  Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Staatliche Aufsichtsbehörden für Vorsorgeeinrichtungen mit Domizil in der Ostschweiz.

 

  Schweizerische Aktuarvereinigung

Vereinigung der schweizerischen Pensionskassen-Expertinnen und -Experten

 

  Sicherheitsfonds BVG

Nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge mit Hauptzweck Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall

 

  Sicherheitsfonds: Verbindungsstelle

Kontaktstelle zum Sicherheitsfonds

 

  Sicherheitsfonds: Verordnung

SFV – Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG

 

  Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Kann die berufliche Vorsorge von Personen mit mehreren Arbeitgebenden führen.
Auffangstelle für Freizügigkeitsleistungen, für welche die austretende Person keine neue Zahlstelle mitteilte.

 

 WEFV

Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge