Anmeldung einer Lebenspartnerschaft
Merkblatt: Wann ist Lebenspartnerschaft anzumelden
Die vollständig ergänzte und von beiden Lebenspartnern unterzeichnete Anmeldung einer Lebenspartnerschaft ist einzureichen an: Pensionskasse Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur
Die Anmeldung einer Lebenspartnerschaft wird umgehend durch die PKSC mit einem neuen Versicherungsausweise bestätigt, auf welchem unter Rubrik “Weitere Informationen” eine neue Zeile aufgeführt wird mit: “Lebenspartnerrente angemeldet – Ja”.
Um eine Lebenspartnerrente von der PKSC zu erhalten, sind mehrere in deren Vorsorgereglement definierten Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen. Um eine Lebenspartnerschaft anmelden zu können, müssen beide Lebenspartner unverheiratet sein; eine Anmeldung einer Lebenspartnerschaft mit mindestens einer verheirateten (oder auch in Trennung stehender) Person kann die PKSC nicht annehmen, weil dann Ehegattenleistungen Vorrang haben und somit gar keine Lebenspartnerrente entstehen kann.
Ein Anspruch auf Lebenspartnerrente entsteht nur, wenn er innerhalb von drei Monaten nach dem Tod der versicherten Person schriftlich bei der PKSC geltend gemacht wird.