Kontakt
Pensionskasse Stadt Chur
Rathaus / Poststrasse 33
Postfach 810
7001 Chur
pensionskasse@chur.ch
081 254 50 05
Reglemente
Der Gemeinderat erlässt das Gesetz über die Pensionskasse Stadt Chur. Gestützt auf dieses Gesetz erarbeitet und beschliesst die Verwaltungskommission der PKSC das Vorsorgereglement sowie die übrigen Reglemente der PKSC. Bei der Erarbeitung der Reglemente werden Fachspezialisten beigezogen. Dies sind insbesondere der Experte für berufliche Vorsorge und der Anlagespezialist/-berater.
Der Stadtrat von Chur beschliesst das “Reglement für die Wahl der Arbeitnehmervertretenden in die Verwaltungskommission”.
• Eckdaten (zu PKSC – Gesetz und Vorsorgereglement)
• Gesetz über die PKSC
• Vorsorgereglement der PKSC
• Anlagereglement
• Teilliquidationsreglement
• Reglement über Rückstellungen und Reserven
• Reglement über die Verwaltungskommission “Geschäftsordnung”
• Reglement Wahl Arbeitnehmervertretende in die Verwaltungskommission