(verwaltetes Vermögen: 300 Mio. bis 1 Mrd.)
Anmerkung zum Vergleich mit der Benchmark:
Die Benchmark weist eine Bruttorendite ohne Abzug von TER-Kosten aus (ohne Spesen, Verwaltungskosten und -Honorare). Die PKSC hat im langjährigen Durchschnitt TER-Kosten von rund 0.5 %.
* hedged = währungsabgesichert in CHF
Die Anlagestrategie der PKSC wird unter Beizug von externen Experten und der Erarbeitung von Asset-Liability-Studien regelmässig überprüft und der Finanzmarktentwicklung sowie der Risikofähigkeit der PKSC angepasst.
Die Vermögensbewirtschaftung in Aktien und Obligationen wird vornehmlich in indexierten Kollektivanlagen geführt und durch eine externe institutionelle Vermögensverwaltung bei UBS Asset Management Switzerland AG umgesetzt. Immobilien, insbesondere in Anlagestiftungen, sowie Kollektivanlagen mit Private Equity werden unter Beizug von externen Finanzspezialisten als Berater durch die PKSC selbst verwaltet. Für Senior Secured Loans unterhält die PKSC einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einem Fachspezialisten.
Die PKSC hält seit Dezember 2015 Aktien nur noch in Kollektivanlagen. Der PKSC wird kein Stimmrecht eingeräumt. Es besteht daher weder eine Stimmpflicht noch eine Offenlegungspflicht im Sinne der VegüV.
(Art. 3 Anlagereglement PKSC)
Nachhaltigkeit bei Kapitalanlagen der PKSC / ESG–Reporting
Die PKSC hat nach Art. 71 BVG bei der Bewirtschaftung der Vermögensanlage darauf zu achten, dass sie:
An erster Stelle steht Sicherheit in der Vermögensbewirtschaftung. Der Klimawandel ist in der Vermögensbewirtschaftung einer Vorsorgeeinrichtung zwar weder ein direkter finanzieller Einflussfaktor noch ein direktes Sicherheitsrisiko. Doch ohne Handeln kann er – und er wird auch – zum Sicherheitsrisiko werden. Daher erlangen Nachhaltigkeit zusammen mit den ESG-Kriterien (E=Environment/Umwelt; S=Social/Soziales; G=Governance/Unternehmensführung) eine immer massgebendere Gewichtung beim Anlagegrundsatz Sicherheit.
Die PKSC achtet bei der Vermögensbewirtschaftung, dass die Prinzipien der Nachhaltigkeit und ESG unter Einhaltung von Sicherheit, genügend Anlagerendite und angemessenem Anlagerisiko möglichst zweckbezogen umgesetzt werden. Sie hält in einem separaten Anhang im Anlagereglement ihre Nachhaltigkeits-Grundsätze fest:
1 In erster Linie werden die Vermögensanlagen nach den gesetzlichen Massgaben der Rentabilität (gemäss Art. 51 BVV 2) und der Sicherheit (gemäss Art. 50 Abs. 2 BVV 2) bewirtschaftet. Die Nachhaltigkeit der Anlagen bildet eine weitere Zielsetzung, die bei der Festlegung der Anlagestrategie und deren Umsetzung im Rahmen der Vermögensanlagen zu beachten ist, soweit sie mit den primären Kriterien Rentabilität und Sicherheit vereinbar ist.
Die im Rahmen der Anlagetätigkeit zu berücksichtigenden Grundsätze von Nachhaltigkeit und Ethik umfassen die Verantwortung gegenüber der Achtung des Menschen sowie seinem sozialen Umfeld, die Wahrung der Menschenrechte und die Erhaltung der natürlichen Umwelt.
2 Die Nachhaltigkeitsgrundsätze der Pensionskasse werden im Rahmen der Anlagestruktur und der Auftragsspezifikation der selektierten externen Vermögensverwalter bestmöglich und strukturerhaltend umgesetzt.
3 Zur Umsetzung können folgende Instrumente dienen:
* = Der Zinssatz für die Diskontierung der zukünftigen Renten auf den heutigen Rentenbarwert wird in der Fachsprache “technischer Zins” genannt. Alle Rentenbarwerte zusammen ergeben das “Vorsorgekapital Renten”.
Die Soll-Wertschwankungsreserve der PKSC beträgt 18 % auf die von ihr selbst getragenen Vorsorgeverpflichtungen und technischen Rückstellungen sowie Reserven (Stand 2023, Bemessung auf ein Jahr und einem Sicherheitsniveau von 97.2 %). Entsprechend beträgt der von der PKSC anzustrebende Deckungsgrad 118 % (oben = rot-gestrichte Linie).
Das Sicherheitsniveau von 97.2 % auf ein Jahr bemessen bedeutet, dass die PKSC bei einer Wertschwankungsreserve von 18 % während einem Zeitfenster von einem Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 97.2 % nicht in Unterdeckung fällt.