Barauszahlung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei Wegzug ins Ausland

 

Bei Fragen über die Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder dem Wegzug ins Ausland gibt Ihnen der Geschäftsstellenleiter der PKSC (Telefon 081 254 42 14) oder die bei der technischen Verwaltung der PKSC zuständige Sachbearbeitungsperson (Telefon 081 552 02 95) gerne Auskunft.

 

Das Formular “Gesuch für Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit” bzw. “Gesuch für Barauszahlung bei Wegzug ins Ausland” kann bei der PKSC angefordert werden. Es ist vollständig ergänzt und unterzeichnet sowie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen – bei Verheirateten inklusive der notariellen Beglaubigung der Unterschrift des Ehegatten – einzureichen an:

Pensionskasse Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur

 

Unterschriften

Unverheiratete Personen haben einen Nachweis des Zivilstands zu erbringen (z.B. Kopie aus Familienbüchlein oder Bescheinigung des Zivilstands durch ein Zivilstandesamt).

Bei Verheirateten oder bei Personen in eingetragener Partnerschaft nach PartG muss die Unterschrift des Ehegatten bzw. der Partnerin oder des Partners notariell beglaubigt werden (durch einen Notar oder ein Grundbuchamt; in Gemeinden ohne Grundbuchamt kann meist auch der Gemeindeschreiber die Unterschrift beglaubigen – die Geschäftsstelle PKSC kann keine notarielle Beglaubigungen vornehmen).