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Geschäftsstelle Pensionskasse
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Pensionierung in bis zu drei Teilschritten

 

Antrag vorzeitige Teilpensionierung in bis zu drei Schritten

Merkblatt vorzeitige Teilpensionierung in bis zu drei Schritten

 

Beschreibung des Ablaufs und des Vorgehens bei vorzeitiger Teilpensionierung in zwei bzw. drei Schritten.

 

Sofern es der Arbeitgeber zulässt, kann auf freiwilliger Basis ein gestaffelter Altersrücktritt mit vorzeitiger Teilpensionierung in bis zu drei Schritten erfolgen (Art. 37, Abs. 2 bis 6, Vorsorgereglement PKSC).

 

Eine vorzeitige Teilpensionierung ist mindestens drei Monate vor der Herabsetzung des Arbeitspensums bei der PKSC zu beantragen. Der Antrag kann in einfacher schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle der PKSC eingereicht werden und wird umgehend nach Eintreffen bei der PKSC schriftlich rückbestätigt. Ab 2024 besteht bereits ab dem ersten Schritt der Teilpensionierung die Möglichkeit des Bezugs einer Kapitalabfindung anstelle der Altersrente.

 

Ohne einen solchen Antrag wird auch nach vollendetem 60. Altersjahr bei einer Reduktion des Arbeitspensums “nur” der versicherte Lohn und die daraus sich ergebenden versicherten Leistungen angepasst, jedoch keine vorzeitige Teilpensionierung mit Auszahlung einer Teil-Altersrente vorgenommen.