Antrag für Kapitalabfindung bei Hinterlassenenleistungen
Der vollständig ergänzte und unterzeichnete Antrag auf Kapitalabfindung bei Hinterlassenenleistungen ist mit A-Post oder mit “Einschreiben” einzureichen an: Pensionskasse Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur
Die Hinterlassenenleistungen bei Tod einer versicherten Person im aktiven Anstellungsverhältnis oder mit Invalidenrente können als Rente, als Kapitalabfindung oder als Teil-Rente und Teil-Kapitalabfindung bezogen werden. Beträgt des Altersguthaben mehr als das Kapital, welches für die Finanzierung der Hinterlassenenrente benötigt wird, wird der überschüssige Betrag als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt.
Die Kapitalabfindung bei Hinterlassenenleistungen kann frühestens ab Todesdatum der versicherten Person und spätestens bis zur ersten Rentenauszahlung beantragt werden; nach Auszahlung der ersten Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente ist keine Kapitalabfindung mehr möglich.