Leistungsverbesserungen und Anpassungen im PKSC-Vorsorgereglement ab 1.1.2024

Die Pensionskasse Stadt Chur nahm per 1.1.2024 Anpassungen im PKSC-Vorsorgereglement vor.

  • Leistungsverbesserung für die aktiven versicherten Personen ab 2024:
    – 20 % höhere Risikoleistungen bei gleichbleibenden Risikobeiträgen
    – Invalidenrente neu 60 % des versicherten Lohns (bisher: 50 %)
    – Ehegattenrente neu 36 % des versicherten Lohns (bisher: 30 %)
    – Invalidenkinder- und Waisenrente neu 12 % des versicherten Lohns (bisher: 10 %)
  • Optimierung zu Gunsten der aktiven versicherten Personen:
    – bei Teilpensionierung in bis zu 3 Schritten ist eine Kapitalabfindung neu bereits ab erstem Schritt möglich
  • Optimierung zu Gunsten der Invalidenrenten beziehenden Personen:
    – Neu können auch Invalidenrenten-Beziehende bei Erreichen des AHV-Referenzalters ihre Altersleistung als Kapitalabfindung beziehen
  • Übernahme von Anpassungen im Gesetz über die Pensionskasse Stadt Chur:
    – insbesondere Erhöhung Spareinlagen und Sparbeiträge um 8 %
  • Anpassungserfordernisse aus Reform AHV 21
  • Ergänzung mit Bestimmungen aus dem revidierten Eidg. Datenschutzgesetz
  • Diverse Anpassungen aufgrund von Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts und aus gängigen Praxis

 

Stellungnahmen und Einbezug der versicherten Personen und der Personalverbände

Sowohl die versicherten Personen als auch die vom Stadtrat anerkannten städtischen Personalverbände sind mit drei Arbeitnehmervertretenden in der Verwaltungskommission der PKSC vertreten. Über die Arbeitnehmervertretenden konnten die versicherten Personen als auch die städtischen Personalverbände ihre Anliegen uneingeschränkt einbringen. Der Polizeiverband, Sektion Curia, brachte beispielsweise via einen Arbeitnehmervertretenden den “Antrag für Kapitalabfindung ab bereits dem ersten Schritt bei Teilpensionierung” in die Verwaltungskommission ein. Diese prüfte unter Abwägung aller Vor- und Nachteile bei allen involvierten Parteien den Antrag und stimmte ihm aufgrund der Erkenntnisse daraus zu. Ab 2024 ist neu bereits mit dem ersten Schritt bei Teilpensionierung eine Kapitalabfindung möglich (bisher: nur einmalig beim letzten Schritt).

 

Sämtliche Anpassungen per 1.1.2024 im PKSC-Vorsorgereglement auf einen Blick: